Lehr-/Supervisor*innen
Die SKJP führt eine Liste mit Lehrsupervisor*innen und Supervisor*innen, die sie für die postgraduale Weiterbildung anerkennt. Die Lehr-/Supervisor*innen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
- ordentliches Mitglied der SKJP
- min. 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog*in im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie (seit Erhalt des Fachtitels für Kinder- und Jugendpsychologie FSP)
- min. 3 Jahre Erfahrung als Supervisor*in, Stellenleiter*in mit Führungsfunktion, Mentor*in von Praktikant*innen und Assistent*innen im kinder- und jugendpsychologischen Arbeitsfeld
- Nachweis von besuchten Fort- und Weiterbildungen in Supervision/Coaching von min. 15 Tage:
- SKJP-Supervisionsausbildung
- BSO-Anerkennung
- CAS/DAS/MAS in Coaching und Supervision
- Weiterbildungsgänge im Bereich Supervision und Coaching
- Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.
Um als Lehrsupervisor*innen oder Supervisor*innen anerkannt zu bleiben, ist der Besuch von Austauschtreffen/Weiterbildung der SKJP für Lehrsupervisor*innen/Supervisor*innen erforderlich (min. 1 Halbtag pro Jahr). Kann der jährliche Halbtag nicht besucht werden, ist eine Äquivalenzleistung zu erbringen.
Lehrsupervisor*innen sind von der SKJP spezifisch ausgebildet und angestellt. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.).
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Lehrsupervisor*innen oder Supervisor*innen.