Fachtitel und postgraduale Weiterbildung

Gemäss den Anforderungen ihres Weiterbildungsreglements hat die FSP zusammen mit der SKJP die Qualitätsstandards für den Fachtitel Kinder und Jugend Psychologie re-evaluiert. In der Folge ergeben sich einige Veränderungen:

Für Weiterbildungen, die zum Fachtitel führen gelten nun folgende Bedingungen:

Um nahtlos sicher zu stellen, dass der Fachtitel weiter erreicht werden kann, hat die SKJP Akademie einen ganzheitlichen Weiterbildungsgang geschaffen (SKJP-Curriculum) und diesen bei der FSP akkreditiert.

Für die SKJP und die bestehenden Weiterbildungs-Anbieter ist es wichtig, dass die vielfältige Weiterbildungslandschaft weiterhin bestehen bleibt. Daher müssen die bis jetzt von der SKJP  integral anerkannten Weiterbildungen der MAS Zürich und MAS Basel, sowie der EB Bern neu angepasst werden. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. 
 

Absolvent:innen, welche die PGW nach neuem SKJP Curriculum begonnen haben, müssen sich über das Logbuch anmelden.
Absolvent:innen, welche die PGW nach altem SKJP Curriculum begonnen haben, müssen sich über das Logbuch registrieren.
Dies gilt für Absolventen der PGW SKJP, der MAS Basel, der MAS Zürich und der EB Bern.



Für Absolvent:innen, welche die PGW nach dem alten Curriculum begonnen haben (vor dem 1.4.2021), gelten folgende Übergangsregelungen:
 

  1.  Der Fachtitel «Fachpsycholog:in für Kinder- und Jugendpsychologie FSP» kann bis 31.12.2022 nach dem bisherigen Curriculum erworben werden.

  2. Ausnahmen: Kandidat:innen, welche vor dem 1. April 2021 die PGW begonnen haben und diese aus triftigen Gründen (z.B. Mutterschaftsurlaub, Krankheit) nicht bis zum 31.12.2022 abschliessen konnten, melden sich rechtzeitig bei der Leitung der SKJP Akademie info@skjp.ch. So können individuelle Lösungen gesucht werden.

  3. MAS Basel, MAS Zürich und EB Bern: Absolvent:innen des MAS Basel, des MAS Zürich und der EB Bern welche die Ausbildung vor dem 1. April 2021 begonnen haben, können den Fachtitel «Fachpsycholog:in für Kinder- und Jugendpsychologie FSP» nach bisherigem Curriculum erwerben, auch wenn der Abschluss nicht bis 31.12.2022 erfolgen kann.

  4. Für Absolvent:innen der SKJP Postgradweiterbildung gilt: Ab 1. April 2021 werden nur noch die auf der Homepage veröffentlichen Kurse anerkannt akademie.skjp.ch/kurse.