Richtlinien für die Anerkennung von Supervisor:innen und Lehrsupervisor:innen
 

Die Supervisor:innen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.


Verbandszugehörigkeit:



Praktische Tätigkeit:



Fachliche Qualifikation: Weiter- / Fortbildung:

Übergangsregelung bis Ende 2024: altrechtlich anerkannte Supervisor:innen


Anerkennung und Dauer:
Die Leitung der SKJP-Akademie prüft die eingereichten Dossiers und Anerkannte die Supervisor:innen. Diese werden auf der Homepage der SKJP veröffentlicht (www.skjp.ch). Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein. Die Weiterbildungspflicht mus erfüllt werden.


Weiterbildungspflicht:
Um als Lehrsupervisor:innen oder Supervisor:innen anerkannt zu bleiben, ist der Besuch pro Jahr von Supervisions-Kolloquium (1 Tag) und Weiterbildung (1 Tag) der SKJP für Lehrsupervisor:innen und Supervisor:innen erforderlich. Die besuchten Weiterbildungen können an die Weiterbildungspflicht der FSP angerechnet werden.


Lehrsupervisor:innen
Lehrsupervisor:innen sind anerkannte Supervisor:innen welche von der SKJP zusätzlich spezifisch ausgebildet und mandatiert sind. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.). Die Leitung der SKJP-Akademie bestimmt die Lehrsupervisor:innen im Auftrag des Vorstandes. Weiterbildungsqualifikationen 2 Tage pro Jahr.


Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Lehrsupervisor:innen oder Supervisor:innen.

Stand: 27.04.2021