Richtlinien für die Anerkennung von Supervisor:innen und Lehrsupervisor:innen
Die Supervisor:innen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.
Verbandszugehörigkeit:
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FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
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Ordentliches Mitglied der SKJP
Praktische Tätigkeit:
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min. 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog:in im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie seit Erhalt des Fachtitels für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
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min. 3 Jahre Erfahrung als
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Stellenleiter:in mit Führungsfunktion, oder
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Supervisor:in / Mentor:in von Praktikant:innen und Assistent:innen im kinder- und jugendpsychologischen Arbeitsfeld
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Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.
Fachliche Qualifikation: Weiter- / Fortbildung:
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Zertifikat Fachpsycholog:in für Kinder- und Jugendpsychologie
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Nachweis von besuchten Fort- und Weiterbildungen in Supervision/Coaching von min. 12 Tage (8 x 45min / Tag). Hierzu zählen Weiterbildungen wie (nicht abschliessend):
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SKJP-Supervisionsausbildung
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BSO-Anerkennung
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CAS / DAS / MAS in Coaching und Supervision
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Übergangsregelung bis Ende 2024: altrechtlich anerkannte Supervisor:innen
Anerkennung und Dauer:
Die Leitung der SKJP-Akademie prüft die eingereichten Dossiers und Anerkannte die Supervisor:innen. Diese werden auf der Homepage der SKJP veröffentlicht (www.skjp.ch). Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein. Die Weiterbildungspflicht mus erfüllt werden.
Weiterbildungspflicht:
Um als Lehrsupervisor:innen oder Supervisor:innen anerkannt zu bleiben, ist der Besuch pro Jahr von Supervisions-Kolloquium (1 Tag) und Weiterbildung (1 Tag) der SKJP für Lehrsupervisor:innen und Supervisor:innen erforderlich. Die besuchten Weiterbildungen können an die Weiterbildungspflicht der FSP angerechnet werden.
Lehrsupervisor:innen
Lehrsupervisor:innen sind anerkannte Supervisor:innen welche von der SKJP zusätzlich spezifisch ausgebildet und mandatiert sind. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.). Die Leitung der SKJP-Akademie bestimmt die Lehrsupervisor:innen im Auftrag des Vorstandes. Weiterbildungsqualifikationen 2 Tage pro Jahr.
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Lehrsupervisor:innen oder Supervisor:innen.
Stand: 27.04.2021