«Richtlinien für die Anerkennung von Supervisor*innen und Lehrsupervisor*innen»
Die Supervisor*innen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.
Verbandszugehörigkeit:
- FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
- Ordentliches Mitglied der SKJP
Praktische Tätigkeit:
- min. 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog*in im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie und
- min. 3 Jahre Erfahrung als
- Stellenleiter*in mit Führungsfunktion, oder
- Supervisor*in/Mentor*in von Praktikant*innen und Assistent*innen im kinder- und jugendpsychologischen Arbeitsfeld
- Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.
Fachliche Qualifikation: Weiter- / Fortbildung:
- Zertifikat ‘Fachpsycholog*in für Kinder- und Jugendpsychologie’
- Nachweis von besuchten Fort- und Weiterbildungen in Supervision/Coaching von min. 12 Tage (8x45min / Tag). Hierzu zählen Weiterbildungen wie (nicht abschliessend):
- SKJP-Supervisionsausbildung
- BSO-Anerkennung
- CAS/DAS/MAS in Coaching und Supervision
Übergangsregelung bis Ende 2024: altrechtlich anerkannte Supervisor*innen
Anerkennung und Dauer:
Die Leitung der SKJP-Akademie prüft die eingereichten Dossiers und Anerkannte die Supervisor*innen. Diese werden auf der Homepage der SKJP veröffentlicht (www.skjp.ch). Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein. Die Weiterbildungspflicht mus erfüllt werden.
Weiterbildungspflicht:
Um als Lehrsupervisor*innen oder Supervisor*innen anerkannt zu bleiben, ist der Besuch pro Jahr von Supervisions-Kolloquium (1 Tag) und Weiterbildung (1 Tag) der SKJP für Lehrsupervisor*innen und Supervisor*innen erforderlich. Die besuchten Weiterbildungen können an die Weiterbildungspflicht der FSP angerechnet werden.
Lehrsupervisor*innen
Lehrsupervisor*innen sind anerkannte Supervisor*innen welche von der SKJP zusätzlich spezifisch ausgebildet und mandatiert sind. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.). Die Leitung der SKJP-Akademie bestimmt die Lehrsupervisor*innen im Auftrag des Vorstandes. Weiterbildungsqualifikationen 2 Tage pro Jahr.
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Lehrsupervisor*innen oder Supervisor*innen.
Stand: 27.04.2021