Supervision und Lehrsupervision
Die Supervision ermöglicht, unterschiedliche Arbeitsweisen im Bereich der kinder- und jugendpsychologischen Praxis kennen zu lernen. Sie gibt Gelegenheit, sich kritisch mit der eigenen Arbeit auseinander zu setzen und die beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen zu erweitern. In der Supervision werden Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis erfahren und reflektiert.
Die Lehrsupervision beinhaltet vertieftere Selbsterfahrungsanteile: Erkennen, Reflektieren und Aufarbeiten der persönlichen Anteile in der Arbeit mit den Klientinnen und Klienten; Stressmanagement und Psychohygiene; Erkennen eigener Möglichkeiten und Grenzen.
Supervisor:innen und Lehrsupervisor:innen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen
- FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
- ordentliches Mitglied der SKJP
- mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog:in mit Kindern und Jugendlichen seit Erhalt des Fachtitels für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
- mindestens 3 Jahre Erfahrung als
- Supervisor:in
- Stellenleiter:in mit Führungsfunktion
- Mentor:in von Praktikant:innen und Assistent:innen
- Nachweis von besuchten Fort- und Weiterbildungen im Bereich Supervision, Coaching, Mentoring, Organisationsentwicklung
- Regelmässiger Besuch von Austauschtreffen/Weiterbildung für Lehrsupervisor:innen / Supervisor:innen
- Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.