Supervisor:innen

Die SKJP führt eine Liste mit Supervisor:innen, die sie für die postgraduale Weiterbildung anerkennt. Die Supervisor:innen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Um als Supervisor:in anerkannt zu bleiben, ist der Besuch von Austauschtreffen / Weiterbildung der SKJP für Supervisor:innen erforderlich (min. 1 Halbtag pro Jahr). Kann der jährliche Halbtag nicht besucht werden, ist eine Äquivalenzleistung zu erbringen.

Lehrsupervisor:innen sind von der SKJP spezifisch ausgebildet und angestellt. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.).

Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Supervisor:in.