Supervisor:innen
Die SKJP führt eine Liste mit Supervisor:innen, die sie für die postgraduale Weiterbildung anerkennt. Die Supervisor:innen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- FSP-Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie
- ordentliches Mitglied der SKJP
- min. 5 Jahre Praxiserfahrung als Psycholog:in im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendpsychologie (seit Erhalt des Fachtitels für Kinder- und Jugendpsychologie FSP)
- min. 3 Jahre Erfahrung als Supervisor:in, Stellenleiter:in mit Führungsfunktion, Mentor:in von Praktikant:innen und Assistent:innen im kinder- und jugendpsychologischen Arbeitsfeld
- Nachweis von besuchten Fort- und Weiterbildungen in Supervision / Coaching von min. 15 Tage:
- SKJP-Supervisionsausbildung
- BSO-Anerkennung
- CAS / DAS / MAS in Coaching und Supervision
- Weiterbildungsgänge im Bereich Supervision und Coaching
- Die letzte Praxiserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie darf nicht länger als 6 Jahre her sein.
Um als Supervisor:in anerkannt zu bleiben, ist der Besuch von Austauschtreffen / Weiterbildung der SKJP für Supervisor:innen erforderlich (min. 1 Halbtag pro Jahr). Kann der jährliche Halbtag nicht besucht werden, ist eine Äquivalenzleistung zu erbringen.
Lehrsupervisor:innen sind von der SKJP spezifisch ausgebildet und angestellt. Sie haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen (Sitzungen, Evaluationen u.a.).
Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Supervisor:in.